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ieQ-systems AG

Hochbau, Handwerkerportal, Hausgeräte-Kauf..., Karola Theilmeier, Kauf eines Hausgerätes, Wilhelm und Karola, Fachteam
Adresse / Anfahrt
Fridtjof-Nansen-Weg 8
48155 Münster
8x Adresse:

Elter Straße 1
48429 Rheine


Kleikamp 14
48351 Everswinkel


Steinkuhle 15
48739 Legden


Harpstedter Straße 60
27793 Wildeshausen


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44267 Dortmund


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47167 Duisburg


Hirschbergerstraße 19
90584 Allersberg


Kirchäcker 1
96158 Frensdorf


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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-06:
Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 17 ( Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.

2006-12-21:
Die Hauptversammlung vom 02.10.2006 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 1.100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Neues Grundkapital 500.000 EUR. Das Grundkapital der Gesellschaft ist nunmehr eingeteilt in 500.000 nennwertlose Stückaktien. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass je 16 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu 5 auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammengelegt werden.

2009-02-25:
Geschäftsanschrift: Fridtjof-Nansen-Weg 8, 48155 Münster. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Exner, Christoph, Steinfurt, *21.11.1965; Frönd, Markus, Münster, *02.04.1965.

2009-08-21:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2009-12-07:
In Berichtigung der Eintragung vom 31.08.2000: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2013-09-04:
Die Gesellschaft ist im Wege des Formwechsels umgewandelt. Sie besteht in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (ieQ-systems GmbH & Co. KG, Amtsgericht Münster HRA 9676) weiter. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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