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imk Management Services GmbH

Intelligence Consortium, Merkelfabrik, IIC..., Checkbox, In-vitro-Diagnostik, Getriebetechnik, Produktionsplanung, Assistenzsysteme, Ergonomie
Adresse / Anfahrt
Amselgrund 30
09128 Chemnitz
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-05-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Erbringung von Entwicklungsleistungen für die Zulieferindustrie und produzierende Betriebe, Entwicklung und Vertrieb von Software zur Unterstützung von Entwicklungs- und Planungsprozessen, Entwicklung und Bau von Funktionsmustern und Prototypen sowie Vorrichtungen, Werkzeugen und Prüfmitteln, Entwicklung von Fertigungsverfahren und -prozessen, deren Visualisierung, Simulation und Umsetzung, auch Beschaffung und Verkauf von Anlagen und Ausrüstungen und deren Lieferung in das In- und Ausland sowie sämtliche diesbezügliche Handelsgeschäfte jeder Art.

2010-12-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krenkel, Steffi, Chemnitz, *17.11.1959; Otto, Carsten, Chemnitz, *03.07.1967.

2014-11-21:
Änderung der Geschäftsanschrift: Amselgrund 30, 09128 Chemnitz.

2018-08-14:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Prof. Dr. Fritzsche, Lars, Niederwiesa, *08.01.1981; Matthes, Susann, Lichtenau, *20.07.1984. Prokura erloschen: Krenkel, Steffi, Chemnitz, *17.11.1959.

2021-11-24:
Prokura erloschen: Matthes, Susann, Lichtenau, *20.07.1984.

2021-11-29:
Die imk mechatronics GmbH mit dem Sitz in Chemnitz ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2022-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2022 hat die Änderung der §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Stammeinlage) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: imk Management Services GmbH. Neuer Gegenstand: Entwicklungsleistungen für die Zulieferindustrie und produzierende Betriebe; Entwicklung und Vertrieb von Software zur Unterstützung von Entwicklungs- und Planungsprozessen; Entwicklung und Bau von Funktionsmustern, Prototypen, Vorrichtungen, Werkzeugen und Prüfmitteln; Entwicklung von Fertigungsverfahren und -prozessen, deren Visualisierung, Simulation und Umsetzung; Beschaffung und Verkauf von Anlagen und Ausrüstungen und deren Lieferung in das In- und Ausland sowie sämtliche diesbezügliche Handelsgeschäfte jeder Art; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften; administrative Dienstleistungen für Beteiligungen und Verwaltung von Grundbesitz und Vermögenswerten. Die imk holding GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 23413) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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