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innovamus gGmbH

eingetragenes, Arbeitszweig, Innovatoren und Pioniere..., BEFG, NGE, Gemeindeberatung, Handicapped, Gemeindeentwicklung, Agile Leiterschaft, Aposteln
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Nolkenfeld 2
33659 Bielefeld
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HR-Bekanntmachungen:

2019-12-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2011 mit Änderung vom 26.09.2011/25.11.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma , des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung, die Erhöhung des Stammkapitals von 2.500,00 EUR um 22.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR sowie die Sitzverlegung von Paderborn (bisher Amtsgericht Paderborn HRB 10151) nach Bielefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Nolkenfeld 2, 33659 Bielefeld. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung folgender Zwecke im In- und Ausland: a) Der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, insbesondere durch - Aus- und Weiterbildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu allen Aspekten von § 2 Abs. 1 - 2 sowie insbesondere zur Förderung der Innovation in allen Bereichen der Gesellschaft unter Berücksichtigung christlicher Ethik und Nachhaltigkeit, einschließlich Organisationsentwicklung, zur Persönlichkeitsentwicklung, Sinn- und Berufungsfindung, insbesondere als Präsenzveranstaltungen, Fern- und Online-Kurse, Lehrmedien sowie Studien- und Bildungsreisen, - die Vergabe von Aus- und Weiterbildungsbeihilfen und Stipendien, insbesondere um damit ein Engagement im Rahmen steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51 ff. AO zu ermöglichen oder zu unterstützen; b) des bürgerlichen Engagements im Sinne § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO einschließlich des unternehmerischen bürgerschaftlichen Engagements ("Corporate Citizenship"), insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit anderen Institutionen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien sowie Beratung und Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen bzgl. ihres bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere bezüglich Gründung und Betreiben von steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne §§ 51 ff. AO; c) Beratung, Förderung und Begleitung neuer und insbesondere innovativer Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere durch ein "Gründerzentrum für bürgerschaftliches Engagement", das zeitlich und inhaltlich befristet geeignete Projekte in Frühphasen mit dem konkreten Ziel der Ausgründung eigener steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne §§ 51 ff. AO ideell fördert, begleitet und berät und insbesondere durch Kooperation mit anderen in entsprechenden Zweckbereichen tätigen steuerbegünstigten Körperschaften eine dortige entsprechend befristete Übernahme des Projektes, ggf. unter Anstellung der Projektgründer und der Unterstützung durch geeignete Infrastruktur vermittelt, parallel dazu selbst diese Projekte weiter durch Öffentlichkeitsarbeit und im Rahmen der Förderzwecke in § 2 Abs. 2 durch Fundraising fördert - jeweils bis zur Erreichung des für eine nachhaltige Ausgründung benötigten Projektfortschritts und organisatorischer Strukturen. (Anm.: das kommerzielle Gegenstück zu solch einem Gründerzentrum ist ein "Business Incubator" für Start-Up Firmen, z.B. in den USA); d) dem Betreiben von im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten internen Treuhandstiftungen zur ausschließlichen Förderung der unter § 2 Abs. 1-2 genannten Zwecke, um Menschen und Organisationen eigenständiges Fundraising für diese Zwecke zu ermöglichen, insbesondere über Stiftungsfonds (rechtlich Zustiftungen), Stiftungen und individuelle Projekt-Spendenkonten bei Stifterdarlehen; e) der christlichen Religion im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, insbesondere durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Veranstaltungen und Vorträge, Vernetzung mit und Beratung von anderen christlichen Werken und Bewegungen, der Publikation und Verbreitung in aller Art von Medien. 2. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege folgender Zwecke vornehmen: a) Förderung der Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1. AO,insbesondere der Erforschung von Minderheitensprachen und -Dialekten, b) Förderung des Evangeliums von Jesus Christus im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, c) Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, insbesondere christlicher Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, christlicher Kinder-, Jugend-, Waisen- und Altersheime und Mehrgenerationenhäuser, d) Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, insbesondere der weltweiten Alphabetisierung als fundamentalem Bestandteil der menschlichen Kulturentwicklung, e) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, f) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, insbesondere unter dem Aspekt der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Gottes Schöpfung, g) Förderung der Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten, Behinderte und sonstiger bedürftiger Personen im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO einschließlich der Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, insbesondere im Hinblick auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und der Achtung der unantastbaren Würde des Menschen als Gottes Geschöpf und Ebenbild, h) Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und der Völkerverständigung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO, insbesondere dem friedlichen Austausch zwischen Völkern und Kulturen, der Religionsfreiheit und dem friedlichen Überwinden von Konflikten durch christliche Grundwerte wie Nächstenliebe und Vergebung, i) Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr 14 AO, insbesondere unter dem Aspekt der Achtung und Erhaltung von Gottes Schöpfung, j) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, insbesondere unter dem Aspekt christlich-sozialer Entwicklungspolitik wie der unantastbaren Würde aller Menschen als Gottes Ebenbild, globaler sozialer Gerechtigkeit, nachhaltige und faire Nutzung der Schöpfungsresourcen und Hilfe zur Selbsthilfe, k) Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 17 AO, insbesondere christlicher Gefängnisdienste, der christlichen Gefängniseelsorge und christlich fundierter Resozialisierungsarbeit, l) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 18 AO, insbesondere im Hinblick auf die Gleichwertigkeit von Männern und Frauen als Gottes gemeinsames Ebenbild und Schöpfung, m) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO, insbesondere auf Basis christlicher Werte für Ehe, Familie und Erziehung, n) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO, insbesondere dem christlich motivierten bürgerschaftlichen Engagement einschließlich des unternehmerischen bürgerlichen Engagements, insbesondere von bewusst christlich geführten Unternehmen. o) Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO, insbesondere der weltweiten Armutsbekämpfung, der Hungerhilfe, der Not-, Katastrophen- und Flüchtlingshilfe, insbesondere im Hinblick auf das christliche Gebot der Nächstenliebe und Menschen in Not beizustehen, p) Förderung kirchlicher Zwecke § 54 AO, insbesondere im Umfeld der Deutschen Evangelischen Allianz e.V. und überkonfessioneller Bewegungen. Die Förderung dieser vorgenannten Körperschaften und Zwecke wird insbesondere durch Beschaffung von Mitteln durch Geld- und Sachspenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, sowie durch unentgeltliche Hilfe und Unterstützung verwirklicht. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne § 65 AO zur Umsetzung der in § 2 Abs. 1 - 2 genannten Zwecke: a) Bildungseinrichtung für Kinder,- Jugend- und Erwachsenenbildung mit Aus- und Weiterbildungsangeboten gemäß § 2 Abs. 1 a), b) Verlag für Bücher und aller Art von Medien, insbesondere auch elektronische Medien wie Internetdienste und Mobilapplikationen zu allen Aspekten von § 2 Abs. 1 - 2, c) Beratungs- und Gründerzentrum für bürgerschaftliches Engagement für Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, insbesondere für Projekte in der Planungs- und Gründungsphase mit Beratungs- und Dienstleistungen insbesondere zwecks Gründung und Betreiben eigener im Sinne §§ 51 ff. AO steuerbefreiter Körperschaften, insbesondere durch Beratung und Coaching bzgl. Themen wie: Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Innovationsförderung, Mediation, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Projektplanung, -Steuerung, Vernetzung, Sekretariat, Personalverwaltung, Buchhaltung, Logistik und Koordination von Diensten Dritter, gemäß § 2 Abs. 1 b), d) Eventmanagement zur Ausrichtung von eigenen und in Kooperation mit anderen im Sinnne §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführten Veranstaltungen zur Umsetzung der in § 2 Abs. 1 - 2 genannten Zwecke, e) Beratungsdienst für steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne § 51 ff. AO, sonstige Organisationen und Unternehmen bezüglich Förderung des bürgerlichen Engagements bzw. des unternehmerischen bürgerlichen Engagements in ihrem jeweiligen Bereich, einschließlich der dazu nötigen Organisationsentwicklung und Innovationsförderung, gemäß § 2 Abs. 1 b). 4. Die Gesellschaft kann Zweigstellen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Winkelsträter, Bernd, Bielefeld, *04.01.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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