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inovel systeme AG

Adresse / Anfahrt
Gebhardstraße 7
88046 Friedrichshafen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-10-22:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.04.2012 mit Nachtrag vom 28.09.2012. Geschäftsanschrift: Gebhardstraße 7, 88046 Friedrichshafen. Gegenstand: Die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Soft- und Hardware. Grundkapital: 50.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Dittus, Axel, Meckenbeuren, *20.03.1964; Spinnenhirn, Markus, Meckenbeuren, *21.09.1976; Steinhauser, Robert, Kressbronn am Bodensee, *26.07.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Inovel Systeme GmbH", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 632191) gemäß § 190 ff. UmwG.

2019-01-28:
Nicht mehr Vorstand: Dittus, Axel, Meckenbeuren, *20.03.1964.

2019-09-13:
Bestellt als Vorstand: Dittus, Axel, Meckenbeuren, *20.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-07:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.10.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "farmunited GmbH", Friedrichshafen gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.