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Inpotron Schaltnetzteile GmbH

Elektrotechnik, Essentiell, Inhaltsmessung..., Erziehungsberechtigten, Mitarbeiterinnen, IP-Adressen, DC/DC, Housings, AC/DC, LED-Lighting
Adresse / Anfahrt
Hebelsteinstraße 5
78247 Hilzingen
2x Adresse:

Uhlichstraße 13
09112 Chemnitz


Jade InnovationsZentrum
Emsstraße 20
26382 Wilhelmshaven


Kontakt
28 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 28 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 11 (Übertragung von Geschäftsanteilen, Veräußerungsbeschränkung, Ankaufsrecht) und 13 (Erbfolgebeschränkung) beschlossen. Firma geändert; nun: Inpotron Schaltnetzteile GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Baugruppen und Schaltnetzteilen sowie der Handel mit solchen Baugruppen und Teilen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Entwicklung und der Vertrieb von Soft- und Hardwareprodukten.

2012-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Auer, Uwe, Rielasingen-Worblingen, *28.04.1975; Keinath, Torsten, Hilzingen, *06.09.1975.

2013-09-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2020-10-21:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.10.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "exscitron GmbH", Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 24475) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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