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jo´s büro für Gestaltung GmbH

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Juliuspromenade 3
97070 Würzburg
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14 Ansprechpartner/Personen
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mind. 14 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2020. Geschäftsanschrift: Juliuspromenade 3, 97070 Würzburg. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Kommunikations-Design, insbesondere Entwicklung und Umsetzung von Design-Konzepten, Markenkreation, Logo-, Corporate Identity- und Designentwicklung sowie Print- und Webdesign; Handel mit selbstdesignten Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren. Geschäftsführer: Breidenbach, Johannes Sebastian, Zell a.Main, *05.01.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des gesamten Vermögens der Einzelfirma Johannes Breidenbach e.K. und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.08.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 das unter der Firma Johannes Breidenbach e.K. mit Niederlassung in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 8271) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Breidenbach, Johannes Sebastian, Zell, *05.01.1984 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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