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juni.com GmbH

Computer Software, Werbeagentur, Verlagssoftware..., Elephant, Erstberatung, Unternehmenskunden, Zeichenfolge, Kreativ-Agentur, Verlagsbranche
Adresse / Anfahrt
Niddastraße 74
60329 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Wilhelm-Leuschner-Straße 15
60329 Frankfurt am Main


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2000 Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Friedrichsdorf (bisher Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 6949) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Taunusstraße 20, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Werbeagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Görlich, Robert, Grävenwiesbach, *28.06.1971.

2014-04-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der juni.com GmbH & Co KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46516) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 sowie die Änderung in § 1 (Firma) beschlossen. juni.com GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Niddastraße 74, 60329 Frankfurt am Main. 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der juni.com GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46516) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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