2008-11-03: Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 1 Ziffer 1 (Firma), § 2 Ziffer 1 (Gegenstand) und § 12 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Kemnitz & Mares GmbH & Co.KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 14186) um 15.000,00 EUR auf 40.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: kemnitzmares GmbH. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb einer Werbeagentur und aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital nun: 40.000,00 EUR.
2008-11-10: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kemnitz & Mares GmbH & Co.KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 14186) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.