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kraska.one GmbH

ITMA, Kopfstand, Europe Standfläche..., Duisport, Textechno, Asia Standfläche
Adresse / Anfahrt
Brauerstraße 33
47058 Duisburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Brauerstr. 33, 47058 Duisburg. Gegenstand: Design, Werbung, Medien, Internet, Print, Illustrationen, 3D Visualisierungen, Filme, Entwurf und Realisation von Messeständen, der Innenausbau von Gewerberäumen und Privaträumen, Ausstellungsgestaltung sowie Beratung und Konzeption sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kraska, Elmar, Duisburg, *30.08.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kraska, Ute-Kathrin, Duisburg, *25.09.1966. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kraska, Elmar, Duisburg, 30.08.1962 unter der Firma Elmar Kraska e. K. in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 12089) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-01-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Brauerstr. 33, 47058 Duisburg. Gegenstand: Design, Werbung, Medien, Internet, Print, Illustrationen, 3D Visualisierungen, Filme, Entwurf und Realisation von Messeständen, der Innenausbau von Gewerberäumen und Privaträumen, Ausstellungsgestaltung sowie Beratung und Konzeption sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kraska, Elmar, Duisburg, *30.08.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kraska, Ute-Kathrin, Duisburg, *25.09.1966. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kraska, Elmar, Duisburg, 30.08.1962 unter der Firma Elmar Kraska e. K. in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 12089) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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