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l.S.T.W Planungsgesellschaft mbH

Bauingenieurwesen, ISTW, GEO-Informationssysteme..., I·S·T·W, SiGe, Sicherheitsaudit, Bestandserfassung, Kanalkataster, Wasserleitungskataster, Straßenkataster
Adresse / Anfahrt
Franckstraße 4
71636 Ludwigsburg
4x Adresse:

Bahnhofstraße 7
75015 Bretten


Lederstraße 11
75365 Calw


Am Schuppach 3
74523 Schwäbisch Hall


Fritz-Reuter-Straße 11
09423 Gelenau


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 1995
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapiatal, Einlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "I.S.T.W Planungsgesellschaft mbH", Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 17042) "ISTW Blankenhorn & Simmendinger Hard- und Software Entwicklung und Vertrieb GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 721913) "I.S.T.W Blankenhorn & Simmendinger Gesellschaft für Vermessungswesen mbH", Gelenau (Amtsgericht Chemnitz HRB 13940) um 81.800,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb einer Planungsgesellschaft im Bereich des Bauwesens sowie die Tätigkeit im Bereich des Vermessungswesens sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software. Stammkapital nun: 107.600,00 EUR.

2007-04-16:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.02.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ISTW Blankenhorn & Simmendinger Hard- und Software Entwicklung und Vertrieb GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 721913); "I.S.T.W Blankenhorn & Simmendinger Gesellschaft für Vermessungswesen mbH", Gelenau (Amtsgericht Chemnitz HRB 13940); "I.S.T.W Planungsgesellschaft mbH", Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 17042) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-05-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ludwigsburg.

2008-02-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Einlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "ISTW PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH", Gelenau (Amtsgericht Chemnitz HRB 12820) um 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 133.600,00 EUR. Auf das erhöhte Stammkapital werden Sacheinlagen nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden geleistet.

2008-02-11:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ISTW PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH", Gelenau (Amtsgericht Chemnitz HRB 12820) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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