2009-07-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2009. Geschäftsanschrift: Abendrotstr. 5, 90571 Schwaig. Gegenstand des Unternehmens: - die Instandsetzung und Sanierung von Altbauten. Hierzu insbesondere der An- und Verkauf von Grundbesitz; - die Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, wobei dazu Vermögenswerte von Erwerbern verwendet werden; - die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen. - Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind nicht Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte, für die eine Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hinteregger, Rainer, Schwaig, *30.11.1967, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-03-21: Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2012 hat die Änderung der Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung (Musterprotokoll) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: -die Instandsetzung und Sanierung von Altbauten. Hierzu insbesondere der An- und Verkauf von Grundbesitz; -die Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, wobei dazu Vermögenswerte von Erwerbern verwendet werden; -die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen; -die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern. -Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind nicht Bank- oder Finanzdienstleistunggeschäfte, für die eine Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BaKred) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist.