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m-n rainman Bewässerungssysteme GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Rehnaer Straße 2e
19205 Gadebusch
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-30:
(Handel und Vertrieb von Beregnungssystemen und Waren, die für Beregnungssysteme sowie Gartenbedarf erforderlich sind sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen erríchten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rehnaer Straße 2 E, 19205 Gadebusch. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: m-n rainman Verwaltungs-GmbH, Gadebusch (Amtsgericht Schwerin HRB 13103).

2019-06-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.03.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom gleichen Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Yasmin Betti Danielle Mor-Neumann, geb. 28.02.2002, unter der Firma m-n rainman Bewässerungssysteme Mor-Neumann e.K. in Gadebusch (Amtsgericht Schwerin, HRA 3971) betriebene Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.06.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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