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malerkeller GmbH & Co. KG

Maler, Drittanbieter-Cookies, Gestaltungsprojekte..., Kalkmarmorputz, Deckengestaltung, Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Keilstraße 2
26203 Wardenburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-07:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Keilstraße 2, 26203 Wardenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: malerkeller Beteiligungs-GmbH, Wardenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 216161).

2022-01-18:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Waldemar Keller *28.12.1953, Wardenburg unter der Firma malerkeller Inh. Waldemar Keller e.K. in Wardenburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2022-01-20:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.01.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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