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meinemarkenmode.de GmbH & Co. KG

Bekleidung (Marke)
Adresse / Anfahrt
An der Hansalinie 3
59387 Ascheberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-06:
Kommanditgesellschaft. (Textileinzelhandel, insbesondere online mit Sport- und Freizeitbekleidung, Lederwaren inklusive Schuhen und Accessoires). Geschäftsanschrift: An der Hansalinie 3, 59387 Ascheberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: meinemarkenmode.de Verwaltungsgesellschaft mbH, Ascheberg (Amtsgericht Coesfeld HRB 15854), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Warendorf (bisher Amtsgericht Münster, HRA 9504) nach Ascheberg verlegt.

2019-05-09:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 02.05.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

2019-08-09:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 01.08.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

2020-01-30:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: DK Company Germany GmbH, Hamburg . Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: meinemarkenmode.de Verwaltungsgesellschaft mbH, Ascheberg (Amtsgericht Coesfeld HRB 15854).

2020-01-30:
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 31.12.2019 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

2020-03-10:
Die Gesellschaft wird unter der bisherigen Firma fortgesetzt.

2020-03-31:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2020 im Wege des Formwechsels in die meinemarkenmode.de GmbH mit Sitz in Ascheberg umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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