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mem-film GmbH

Film und Musik, Klier/BavariaFiction/Netflix, Fotocredits..., Privileg, Films
Adresse / Anfahrt
Oderberger Straße 20
10435 Berlin
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-30:
Firma: mem-film GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Oderberger Straße 20, 10435 Berlin Gegenstand: Die Film- und Fernsehproduktion sowie die Medienberatung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Fuchssteiner, Jan Felix, *22.08.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.11.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der mem-film berlin GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43531 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.11.2012..

2020-04-20:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die mem-film munich GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 116635) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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