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mih Holding GmbH

Immobilien, FiberHome, FiberPlus..., Construct, Wurth, Drilling, Asphalt, Bosnien, Infrastrukturdienstleistungen
Adresse / Anfahrt
An der Wurth 2-4
48612 Horstmar
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2021. Geschäftsanschrift: Dorfstr. 5, 48612 Horstmar. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, Grundstücken und sonstigen Vermögensanlage aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Brcvak, Hajriz, Steinfurt, *08.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2022-01-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Schüring, Thomas, Oberhausen, *15.10.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.

2022-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2022 mit der mih Invest GmbH mit Sitz in Horstmar verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.