2009-12-30: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter oder gemeinsam mit einem Prokuristen. Nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis (Erteilung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB) nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: msp Münzspielpartner Verwaltungs-GmbH, (Amtsgericht Essen HRB 11970), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.