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myHodo GmbH

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Adresse / Anfahrt
Bitzfelder Straße 11/2
74613 Öhringen
1x Adresse:

Lamprechtstraße 2
74239 Hardthausen am Kocher


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2021. Geschäftsanschrift: Lamprechtstraße 2, 74239 Hardthausen am Kocher. Gegenstand: Der Vertrieb von Produkten unter eigener eingetragener Marke myHodo. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Friedrich, Holger, Hardthausen am Kocher, *21.07.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Friedrich, Holger, Hardthausen am Kocher, *21.07.1979 als Inhaber der Firma "HODO.concept (Inh. Holger Friedrich) e.K.", Hardthausen am Kocher (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 738127) um 1,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Änderung der Geschäftsanschrift: Bitzfelder Straße 11/2, 74613 Öhringen. Stammkapital nun: 25.001,00 EUR. Der Einzelkaufmann Friedrich, Holger, Hardthausen am Kocher, *21.07.1979 hat als Inhaber der Firma "HODO.concept (Inh. Holger Friedrich) e.K.", Hardthausen am Kocher (Amtsgericht Stuttgart HRA 738127) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2021 mit Nachtrag vom 15.09.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.08.2021 mit Nachtrag vom 15.09.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.