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mydailywine GmbH

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Otto-Hahn-Straße 21
35510 Butzbach
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3x HR-Bekanntmachungen:

2017-06-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Langgöns (bisher Amtsgericht Gießen HRB 7455) nach Butzbach beschlossen. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 21, 35510 Butzbach. Gegenstand: Der Internetvertrieb von deutschen und ausländischen Weinen und anderen Getränken. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Marggraf, Johannes, Bernkastel-Kues, *18.01.1984. Bestellt als Geschäftsführer: Stoll, Dieter, Echzell, *06.03.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Fricke, Christian, Hamburg, *03.04.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Dieter, Echzell, *06.03.1956.

2022-07-05:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Wein für Profis GmbH mit Sitz in Butzbach (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 8509) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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