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MYNASCHWERK.DE OHG

Kreativ, Geschmackserlebnis, Vernaschen..., Farbstoffe, Zusammenstellung
Adresse / Anfahrt
Ballastbrücke 25
24937 Flensburg
1x Adresse:

Postfach 2247
24912 Flensburg


Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-14:
MYNASCHWERK.DE UG & Co. KG, Flensburg, Ballastbrücke 25, 24937 Flensburg, (Gegenstand des Unternehmens ist der Onlinevertrieb von Drageeartikel sowie Zucker- und Schokoladenwaren und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. MYNASCHWERK.DE Verwaltungs UG , Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 8885 FL).

2015-02-27:
Name der Firma ist geändert, nun: MYNASCHWERK.DE oHG; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. MYNASCHWERK.DE Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt); Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Frithejm, Ursula, *15.10.1938, Flensburg; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Frithejm, Hark, *30.11.1967, Flensburg; Rechtsform: nunmehr: Offene Handelsgesellschaft. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.09.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MYNASCHWERK.DE Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 8885 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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