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n3k Informatik GmbH

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Adresse / Anfahrt
Ferdinand-Braun-Straße 2/1
74074 Heilbronn
1x Adresse:

Ferdinand-Braun-Straße 3
74074 Heilbronn


Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 104463) nach Heilbronn verlegt. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Braun-Str. 3, 74074 Heilbronn. Gegenstand: Die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprodukten und Programmen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie mit Schwerpunkt auf IP-Netzwerke, lP Address Management, Privilege Management, Active Directory und Netzwerk-Management, sowie von Hardware sowie die Erbringung von Dienstleistungen sowie damit verwandte oder zusammenhängende Tätigkeiten. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Häcker, Alexander, Heilbronn, *02.12.1977; Maurer, Rainer Wilfried, Heilbronn, *06.09.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 beschlossen. Firma geändert; nun: n3k Informatik GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "n3k Informatik GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 107497) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-05-03:
Änderung der Geschäftsanschrift: Ferdinand-Braun-Straße 2/1, 74074 Heilbronn.

2021-01-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Maurer, Rainer Wilfried, Heilbronn, *06.09.1971.

2021-02-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 beschlossen.

2021-07-07:
Mit der "N3K Group GmbH", Heilbronn wurde am 31.05.2021 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 27.05. und 28.06.2021 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2021-11-17:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "n3k IT-Security GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 744418) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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