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netSoftec GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 12
25358 Horst (Holstein)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 1994
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-09:
HRA 8921 PI: Piplak netSoftec GmbH & Co. KG, Horst, Bahnhofstraße 12, 25358 Horst (Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich IT, Entwicklung von Software sowie Handelsumsätzen (Kauf und Verkauf von EDV-Hardware und -Software).). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: netSoftec Verwaltungsges. mbH, Horst (Amtsgericht Pinneberg, HRB 15613 PI); Rechtsform: Kommanditgesellschaft.

2021-03-18:
Name der Firma jetzt: netSoftec GmbH & Co. KG; Die Firma ist geändert. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 26.02.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage als übernehmender Rechtsträger das einzelkaufmännische Unternehmen netSoftec e.K. mit Sitz in Horst (Amtsgericht Pinneberg, HRA 8842 PI) als übertragenden Rechtsträger aufgenommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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