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Respondi AG

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2005-12-01:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.10.2005. Gegenstand: die Erbingung von internationalen Felddienstleistungen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Hellwig, Jörg Otto, Köln, *13.03.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 100.000 auf den Namen lautende Stückaktien, die zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie ausgegeben wurden. Gründer sind: Jens Winicker, Taunusstein; Martina Stauß-Winicker, Taunusstein. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Martina Stauß-Winicker, Taunusstein, Diplom-Psychologin; Prof. Dr. Bernad Batinic, Nürnberg, Diplom-Psychologe; Jens Winicker, Taunusstein, Diplom-Psychologe.

2016-06-30:
Die Hauptversammlung vom 27.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen.

2022-01-04:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2022-07-08:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Bilendi GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 108898 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-19:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bilendi GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 108898B) am 14.07.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.