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odelo GmbH

Automobilindustrie, Heckleuchtensysteme, Signal Lights..., Heckleuchten, Hauptnavigation, Fußzeilenmenü, ULO, ECE und SAE, Aftermarket, Facet
Adresse / Anfahrt
Hedelfinger Straße 137
70329 Stuttgart
Kontakt
70 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 70 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2010 mit Änderung vom 06.01.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 89552) nach Reutlingen verlegt. Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 45-51, 72764 Reutlingen. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögenswerten aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bayraktar, Ahmet, Istanbul Türkei, *19.10.1955; Bayraktar, Mehmet Fatih, Istanbul Türkei, *21.10.1986, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Bayraktar, Izzet, Istanbul Türkei, *01.07.1933, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-01-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Heusteigstr. 13/II, 70182 Stuttgart.

2014-12-04:
Neue Geschäftsanschrift: Hedelfinger Str. 137, 70329 Stuttgart.

2019-12-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bayraktar, Izzet, Istanbul Türkei, *01.07.1933; Bayraktar, Ahmet, Taksim-Istanbul, Türkei, *19.10.1955. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Graser, Stefan, Alfdorf, *21.04.1972; Yildiz, Muhammet, Hochdorf, *23.10.1966.

2021-12-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Yildiz, Muhammet, Hochdorf, *23.10.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Graser, Stefan, Alfdorf, *21.04.1972; Yildiz, Muhammet, Hochdorf, *23.10.1966.

2021-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 4 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: odelo GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung von und der Handel mit Fahrzeugleuchten, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögenswerten aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Unternehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.10.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "odelo GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 265115) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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