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Dänenstraße 8
10439 Berlin
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5x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2010. Geschäftsanschrift: Ostseestraße 107, 10409 Berlin. Gegenstand: Die Software-Entwicklung ·Grafik- u. Webdesign ·Verkauf von Software-Lizenzen ·serverbasierte Internet-Dienstleistungen (Webhosting u.ä.) ·technische und redaktionelle Betreuung und Wartung von Onlineprojekten ·Netzwerk- und Systemadministration ·Schulung, Fort- und Ausbildung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Huhn, Fabian, Berlin, *07.06.1982, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-02-25:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Naugarder Straße 45 II, 10409 Berlin.

2013-11-25:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dänenstraße 8, 10439 Berlin. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Fülling, Fabian, Berlin, *07.06.1982, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-03:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Fabian Fülling e.K. mit Sitz in Berlin verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-15:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fabian Fülling e.K. am 14.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.