2017-01-11: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes als Architekten und der Betrieb eines Architekturbüros mit allen vorkommenden Arbeiten. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten gemeinsam. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Ott, Matthias, Architekt, Tübingen, *22.09.1967; Ott, Thomas, Architekt, Laichingen, *13.08.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2020-12-02: Name geändert; nun: ott_architekten BDA Partnerschaft mbB.