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outdoor mediateam GmbH

Marketing und Werbung, Außenwerbung, Werbeträger..., Gerüstwerbung, Plakattafel, Vermarktung von Werbeflächen, Stadtmobiliar, Grundeigentümer, Pionieren, Plakatwerbung
Adresse / Anfahrt
Kurfürstenstraße 84
10787 Berlin
1x Adresse:

Kurfürstendamm 219
10719 Berlin


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6 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-21:
Firma: outdoor mediateam GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Akquisition von Standorten zur Aufstellung und der Aufbau und die Vermarktung von Außenwerbungsanlagen sowie der Handel damit, Mediaplanung und -durchführung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Nerlich, Dieter, *16.01.1954, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.11.2006.

2007-05-07:
Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2007 ist das Stammkapital um 5.000 Euro zum Zwecke der Durchführung der Spaltung mit der mediateam Werbeagentur GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgerichts Charlottenburg HRB 369754 b) auf 30.000 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Der Gesellschaft ist auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.04.2007 unter Zustimmung der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage ein Teil des Vermögens der mediateam Werbeagentur GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 36974 b) übertragen worden.Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2010-05-31:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin.

2021-09-28:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage im Wege der Abspaltung zur Aufnahme aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Mega-Light Werbeträgerstandorte" auf die outdoormedia OOH-digital GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 220526 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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