Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Senator Executive Search Partners GmbH

Beratung und Consulting, Eignungsdiagnostik, Interim..., Medium-sized, Mittelständisches, Onboarding, Suitability
Adresse / Anfahrt
Martin-Kollar-Straße 10
81829 München
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2014. Geschäftsanschrift: Martin-Kollar-Str. 10, 81829 München . Gegenstand des Unternehmens: Personaldienstleistungen aller Art, insbesondere Personalberatung, Executive Search, Headhunting, Eignungsdiagnostik und Outplacement, außerdem Betrieb eines national und international tätigen Kooperationssystems zur Personalberatung, Executive Search, Headhunting, Eignungsdiagnostik sowie Outplacement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Betz, Armin, Landshut, *02.01.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-12-30:
Die Gesellschaft hat am 19.12.2014 mit der HR Consult Group AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 114709) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19.12.2014 zugestimmt.

2021-09-11:
Die pedira GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing