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pbt - Konstruktion GmbH

Tiefziehwerkzeug, Zuführung, Blistermaschinen gemäß Ihren..., Formatwerkzeug, Frästeil, Packungsführung, Perforierwerkzeug, Siegelwerkzeug
Adresse / Anfahrt
Benzstraße 5
71691 Freiberg am Neckar
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-10-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2013 mit Änderung vom 27.09.2013. Geschäftsanschrift: Benzstraße 5, 71691 Freiberg am Neckar. Gegenstand: Konstruktion und Fertigung von Werkzeugen für Blister-Verpackungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wanke, Claus, Murr, *18.08.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Wanke, Claus, Murr, *18.08.1962 als Inhaber der Firma "pbt-Konstruktion, Inhaber Claus Wanke e.K.", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 728906) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.08.2013. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "pbt-Konstruktion, Inhaber Claus Wanke e.K.", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 728906) am 14.10.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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