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primaholding GmbH

Telekommunikation, Angabe der Kennziffer, Arbeiten Interkulturelle..., Erstklassige Kaffee, Moderne Arbeitsplätze, Pakete ins Büro, Parkplatz Erstklassige, Parkplatz Erstklassige Kaffee, Rabatte und Zusatzleistungen
Adresse / Anfahrt
Großbeerenstraße 2-10
12107 Berlin
Kontakt
23 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 23 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-23:
Firma: Brilliant 695. GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Borcherdt, Antje, *27.08.1968, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.11.2007.

2008-03-13:
Firma: primacall Holding GmbH Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Gesellschaften und Unternehmensbeteiligungen für eigene Rechnung, die insbesondere Leistungen im Telekommunikationsbereich (Festnetz und Mobilfunk) erbringen, sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber diesen Tochter- und Beteiligungsunternehmen, insbesondere in den Bereichen der betriebswirtschaftlichen, technischen und strategischen Beratung. Die Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten ist ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000 EUR Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Borcherdt, Antje; Geschäftsführer:; 2. Kovac, Mario, *24.03.1977, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Kubeth, Mirko, *29.11.1976, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 4. Vukusic, Marijana, *15.11.1974, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 5. Vukusic, Marijan, *29.08.1976, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 6. Weis, Frank, *06.08.1966, Gau-Algesheim; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 20.02.2008 ist das Stammkapital zunächst um 2.500 Euro auf 27.500 Euro und sodann um weitere 2.500 Euro auf 30.000 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert und neu gefasst..

2008-04-07:
Firma: prima Holding GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1(Firma)..

2009-03-26:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin.

2010-10-28:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Kubeth, Mirko.

2012-03-15:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2012; 24.02.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.02.2012 ist die print & post GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 112563 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-03-15:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2012; 24.02.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.02.2012 ist die netcarrier GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110651 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-03-15:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2012; 24.02.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.02.2012 ist die fuchsinkasso GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 120657 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-10-01:
Änderung zu Nr. 4:; Der Familienname ist geändert.; Geschäftsführer:; Fenster, Marijana, *15.11.1974, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2012-11-06:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Ullsteinstraße 120, 12109 Berlin.

2013-12-17:
Firma: primaholding GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Zimmerstraße 78, 10117 Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).

2019-02-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Weis, Frank

2021-05-12:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Großbeerenstraße 2 - 10, 12107 Berlin

2021-06-17:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die planet4work GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 114606 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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