2018-01-18: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Erbringung von freiberuflichen Leistungen im Bereicht Architektur sowie die Vornahme alle dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte unter Beachtung der geltenden Berufspflichten gem. HmbArchtG. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Ossenbrüggen, Malte, Architekt, Hamburg, *03.04.1973; Ruhnke, Alexander, Architekt, Hamburg, *04.10.1980.