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profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H

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Adresse / Anfahrt
Werner-von-Siemens-Straße 15
24568 Kaltenkirchen
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-06-08:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Steinhaus, Günter.

2019-12-20:
Die Gesellschaft hat als übernehmende Gesellschaft den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der Verschmelzung der GATAPEX MEDICAL Limited mit dem Sitz in Großbritannien, eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer 06140413 als übertragende Gesellschaft auf die profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Kaltenkirchen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 2648 BB, eingereicht, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird.

2019-12-20:
1.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt ( 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): Die GATAPEX MEDICAL Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in 69 Birmingham B 18 6 EW, Großbritannien, eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer 06140413 als übertragende Gesellschaft, sowie die profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Kaltenkirchen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 2648 BB als übernehmende Gesellschaft. 2.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der GATAPEX MEDICAL Limited auf die profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H. die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H.) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Kiel ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H. unter deren Geschäftsanschrift Werner-von- Siemens-Straße 15, 24568 Kaltenkirchen, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein, jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H. kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b)Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (GATAPEX MEDICAL Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, ais die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Alleiniger Gesellschafter sowohl der profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H. als auch der GATAPEX MEDICAL Limited ist Herr Holger Schmatz, der als Gesellschafter der GATAPEX MEDICAL Limited auf die Gewährung neuer Anteile an der profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H. verzichtet. Minderheitsgesellschafter gibt es nicht. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten GIäubigerrechte können jederzeit bei der profi hifi Vertriebsgesellschaft m.b.H., Werner-von-Siemens-Straße 15, 24568 Kaltenkirchen, Herrn Holger Schmatz, kostenlos angefordert werden.

2021-02-17:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.09.2020 ist die GATAPEX MEDICAL Limited, Birmingham, B18 6EW, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3, 22, 122a UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-26:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2020 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.09.2020 ist die GATAPEX MEDICAL Limited, Birmingham, B18 6EW,(Companies House, Nr. 06140413) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.

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