Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Proinvest GmbH & Co. KG

Immobilien, Vermögensaufbau, Wohnwert..., Kernaufgabe, Schönheitsreparaturen, Vertriebspartnern, Wohneigentum, Initiator, MHF, WORLDKAT
Adresse / Anfahrt
Marktstraße 17
99867 Gotha
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-04:
(ist die Betreuung und Verwaltung von eigenen Vermögensanlagen jeder Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeiten (§ 34 c GewO, § 32 KWG u.a.).). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marktstraße 11, 99867 Gotha. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: proinvest verwaltungs gmbh, Gotha (Amtsgericht Jena HRB 505396), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-12-12:
Änderung der Geschäftsanschrift: Marktstraße 17, 99867 Gotha.

2021-10-14:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der proinvest verwaltungs gmbh mit dem Sitz in Gotha verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.