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projekt 3T GmbH

Facilitating, Gelerntes, Einsichten..., Vormacher, Workforce Design, Experimente, NGOs
Adresse / Anfahrt
Poststraße 2-4
60329 Frankfurt am Main
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-04-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2018. Geschäftsanschrift: c/o ebl factum rechtsanwälte notare Partnerschaftsgesellschaft mbB, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: die Entwicklung von modernen Produkten, Dienstleistungen und Ventures für Human Resources & Workforce Management. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frosch, Markus, Newel, *19.04.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-07-12:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Poststraße 2-4, 60329 Frankfurt am Main.

2020-11-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: projekt_3T GmbH. Neuer Gegenstand: die Entwicklung von modernen Produkten, Dienstleistungen und Ventures für Human Resources & Workforce Management; die Beratung/Förderung/Begleitung von Unternehmen, Organisationen und Personen bei der Umsetzung moderner HR Konzepte sowie die Unterstützung bei der Gewinnung und Qualifizierung von Talenten und Führungskräften. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der projekt_3T GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 101936) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.