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purfitness Deutschland GmbH

Fitnessstudio/Fitnesscenter
Adresse / Anfahrt
Am Glockenturm 8
63814 Mainaschaff
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-05-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'purfitness Holding GmbH') und 2 (Sitz, bisher Hanau, Amtsgericht Hanau HRB 95488) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Glockenturm 8, 63814 Mainaschaff. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Bau, Beratung, Betrieb und zentrale Verwaltung von Sport-, Fitness-, Freizeit und Gesundheitsanlagen, insbesondere der Marke "purfitness", sowie der Erwerb und Verkauf von Fitness- und Gesundheitsstudios. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herdt, Wolfgang, Langenselbold, *06.09.1958; Schulze, Holger, Frankfurt am Main, *26.10.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-11:
Die purfitness Heusenstamm GmbH mit dem Sitz in Heusenstamm sowie die purfitness Obertshausen GmbH mit Sitz in Obertshausen (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47245) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge jeweils vom 29.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.