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pv-b Photovoltaik Verwaltungs- und Betreuungs-GmbH

Wohnungswirtschaft, Umgesetzt
Adresse / Anfahrt
Anton Kathrein Straße 1-3
83022 Rosenheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2016. Geschäftsanschrift: Anton-Kathrein-Str. 1 - 3, 83022 Rosenheim. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Finanzierung, Herstellung, Betrieb, Betreuung und Verwaltung von Photovoltaik- und vergleichbaren, zur Herstellung von Elektrizität vorgesehenen Anlagen auf Grundstücken, Dachflächen und anderweitig geeigneten Flächen für eigene und fremde Rechnung. Stammkapital: 119.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kathrein, Anton, Brannenburg, *24.09.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Köglmeier, Andreas, Oberaudorf, *22.05.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der pv-b Photovoltaik Verwaltungs- und Betreuungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Rosenheim .

2018-12-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kathrein, Anton, Brannenburg, *24.09.1984.

2019-06-13:
Die pv-i Photovoltaik Investitions-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Rosenheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.