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regiodata nord gmbh

IT-Dienstleister
Adresse / Anfahrt
Oststraße 104
22844 Norderstedt
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-11:
Gegenstand: Das Erbringen von Dienstleistungen zur Einhaltung und Einführung einer professionellen Qualität bei der Einführung und dem Betrieb betriebswirtschaftlicher IT-Lösungen sowie der Vertrieb von Hard- und Software. Kapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Nöll, Christoph, *01.04.1986, Quickborn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.03.2001. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 4606 NO) nach Quickborn verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 23.12.2004.

2019-02-14:
Die Eintragung betreffend den Sitz ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Sitz/Niederlassung: Quickborn/Krs. Pinneberg.

2020-01-29:
Geschäftsanschrift jetzt: Neuer Wall 71, 20354 Hamburg; Geschäftsführer: Neuhauss, Kim Nis, *14.09.1979, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: Nöll, Christoph.

2020-12-15:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Bright Skies GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 133676) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-12-29:
Die Verschmelzung ist mit der am 18.12.2020 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 133676) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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