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Regiokart Regionale Kartographien GmbH

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Weidenbornstraße 8a
65189 Wiesbaden
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 141985 B) nach Wiesbaden beschlossen. Geschäftsanschrift: Weidenbornstraße 8a, 65189 Wiesbaden. Gegenstand: die verantwortliche Herausgabe und der Vertrieb von Druckschriften und der Wirtschaftswerbung sowie von Wirtschaftsanzeigen; ferner der Handel und die Produktion von künstlerischen Darbietungen. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hehn, Fritz Jürgen, Dörrebach, *18.09.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-10:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Regiokart Regionale Kartographien e.K. (Amtsgericht Wiesbaden, AR 579/18) auftretenden Kaufmann Hehn, Fritz Jürgen, Dörrebach, *18.09.1963 übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-26:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Regiokart Regionale Kartographien e.K. (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10795) am 17.09.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.