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rush hour groß- & einzelhandel e.K. Saskia Lindner

Reise, Alamo, Veranstaltungsdienstleistungen..., Abbestellung, Veranstaltungsmanagement, Veranstaltungsmarketing
Adresse / Anfahrt
Töpchiner Straße 4c
15749 Mittenwalde
1x Adresse:

Buckower Damm 290
12349 Berlin


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-07:
Dettmer, Saskia, *12.06.1976, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2017 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der rush hour groß- & einzelhandel GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 90228 B) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-05-09:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage ist die feuerwerk.company fc gross- und einzelhandel UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 166077 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Inhaberin als Alleingesellschafterin des übertragenden Rechtsträgers verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.