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silverflex-Wilhelmi Gummi-Metall GmbH

Lokales Unternehmen, Sonderteile, Schwerlastlager..., Anschlagschienen, Maschinenfüße, Anschlagpuffer, Zeichnungsteile, Schwingungstechnik, Hutelemente, Niederfrequenzlager, Silikonpuffer
Adresse / Anfahrt
Industriepark Nord 23
53567 Buchholz (Westerwald)
1x Adresse:

Industriepark-Nord
53567 Buchholz (Westerwald)


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Buda, Ingeborg, Hennef, *17.08.1940; Draeger, Friedhelm, Siegburg, *01.03.1943. Bestellt als Geschäftsführer: Buda, Alexander, Asbach, *29.04.1968, einzelvertretungsberechtigt.

2021-04-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals (DEM 50.000,00) auf EUR 25.564,59 sowie die anschließende Erhöhung um EUR 4.435,41 auf nunmehr EUR 30.000,00 beschlossen. Geändert hierbei auch: Schreibweise der Firma und allgemeine Vertretungsregelung. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriepark Nord 23, 53567 Buchholz-Mendt. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Nach Änderung der Vertretungsmacht, nun Geschäftsführer: Buda, Alexander, Asbach, *29.04.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: silverflex-Wilhelmi Gummi-Metall GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2021 mit Ergänzung vom 25.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2021 mit der Wilhelmi GmbH mit Sitz in Siegburg (Amtsgericht Siegburg, HRB 719) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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