Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

stempel-fabrik.de GmbH

Einzelhandel, Bürobedarf, Colop..., Prägezangen, Trodat, Motivwelt, Schilder, Merken Personalisierbar, Individuell, Ersatzkissen, Land/Region, Aufkleber
Adresse / Anfahrt
Raiffeisenstraße 3
70839 Gerlingen
1x Adresse:

Kupferwiesenstraße 16-18
70839 Gerlingen


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 1999
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-11-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2018. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 3, 70839 Gerlingen. Gegenstand: Die Stempelherstellung und der online-Vertrieb von Stempeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sommer, Christian, Gerlingen, *13.03.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Sommer, Christian, Gerlingen, *13.03.1978 als Inhaber der Firma "stempel-fabrik.de Christian Sommer e.K.", Gerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 732457) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.08.2018. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing