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suneffect GmbH intelligent solar systems

Energietechniken, Errichtung, Bauten..., Anlagetechnik, Atriumhomes, Energieversorgungssysteme, Konzeptionieren
Adresse / Anfahrt
Promenadenstraße 10
22453 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2006. Gegenstand: solares Bauen sowie die Planung, die Überwachung der Montage sowie der Vertrieb von alternativer Energietechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Leuchtmann, Nilgün, Hamburg, *10.01.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Leuchtmann, Oliver, Hamburg, *02.01.1959.

2013-02-28:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Promenadenstraße 10, 22453 Hamburg. Prokura erloschen Leuchtmann, Oliver, Hamburg, *02.01.1959. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.02.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, der unter der Einzelfirma suneffect Leuchtmann e.K. mit Sitz in Hamburg auftretenden Kauffrau Leuchtmann, Nilgün, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Hamburg HRA 115859) am 27.02.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.