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Turmstraße 20
78467 Konstanz
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2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: HAYM GmbH.

2022-07-27:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2022 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Simons, Rainer, Konstanz, *17.07.1968 verschmolzen. Das Unternehmen wird unter der Firma "Rainer Simons e.K." mit Niederlassung in Konstanz (Amtsgericht Freiburg, HRA 707627) weitergeführt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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