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the5elements GmbH

Feng Shui, Energietankstelle, Nachanalyse..., Shui-Berater, Feng Shui-Beratung
Adresse / Anfahrt
August-Lämmle-Weg 21
72531 Hohenstein
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-10-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2011 mit Nachtrag vom 04.10.2011. Geschäftsanschrift: Panoramastr. 14, 72793 Pfullingen. Gegenstand: Die Ausführung medientechnischer Planungsarbeiten sowie deren Umsetzung sowie der Handel medientechnischen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Karkossa, Andreas, Hohenstein, *22.07.1959; Michel, Manfred, Wernau Neckar, *30.08.1954, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-04-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Münsingen. Neue Geschäftsanschrift: Dottinger Straße 34, 72525 Münsingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Michel, Manfred, Wernau Neckar, *30.08.1954.

2014-07-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Hohenstein. Neue Geschäftsanschrift: August-Lämmle-Weg 21, 72531 Hohenstein.

2021-02-22:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2021 und des Versammlungsbeschlusses des Alleingesellschafters vom 15.02.2021 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Karkossa, Andreas, Hohenstein, verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.