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tim tools-in-motion GmbH

Großhandel, Neukundenregistrierung, Zurück..., PREMUS, Cobraline, CoroPlus®, Spannmittel, Serviceneuheiten, Merklisten, Messzeuge
Adresse / Anfahrt
Heerstraße 7
58540 Meinerzhagen
Kontakt
40 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 40 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2010, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Nümbrecht (bisher Amtsgericht Siegburg HRB 11097) nach Meinerzhagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Heerstraße 7, 58540 Meinerzhagen. Gegenstand: Der Handel mit Industriebedarf insbesondere Werkzeugen, Messzeugen und Betriebsausrüstungen sowie die Übernahme von Vertretungen entsprechender Hersteller, der Vertrieb solcher Artikel sowie Service und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der vorgenannten Tätigkeit. Stammkapital: 175.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dehmer, Friedo, Nümbrecht, *09.12.1966; Schachtsiek, Dirk, Hagen, *04.11.1965; Schleidgen, Svend, Hagen, *21.11.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2019 mit der toolKOM GmbH mit Sitz in Meinerzhagen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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