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TIME TRAX GmbH

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Adresse / Anfahrt
Ruhrstraße 91
58452 Witten
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2007 Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 20728) nach Witten beschlossen. Geschäftsanschrift: Ruhrstraße 91, 58452 Witten. Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Liegenschaften und Gebäuden zu gewerblichen und privaten Zwecken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bürger, Markus, Witten, *21.08.1973; Zecevic, Radomir, Dortmund, *12.12.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der time trax GmbH, Witten (Amtsgericht Bochum, HRB13815) beschlossen. §§ 4 ( Gegenstand ), 1 ( Firma ) des Gesellschaftsvertrages wurden ebenfalls geändert. Nach Änderung: Neue Firma: time trax GmbH. Nach Änderung: Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens sind Marketing (nationale und internationale Beratung, Konzeption und Umsetzung von Direkt-Marketing und Sales-Maßnahmen), Event (nationale und internationale Beratung, Konzeption und Umsetzung von Events sowie Incentive- und Reisemaßnahmen), IT (Entwicklung und Erweiterung der Marketing- und Sales-Maßnahmen auf die online- und mobile Kommunikation), Handel (An- und Verkauf von Konsum- und Gebrauchsgütern), Logistik (Lagerung, Durchführung von Logistikmaßnahmen), Beteiligungen (strategisches Anlegen und Investieren). 2. Gegenstand des Unternehmens sind weiter der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Liegenschaften und Gebäuden zu gewerblichen und privaten Zwecken. Die. Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den vorstehenden Unternehmensgegenständen zu dienen geeignet sind. Insbesondere ist die Gesellschaft befugt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmungen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Nach Änderung: 50.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-10-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2013 mit der time trax GmbH mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 13815) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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