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to-execute UG (haftungsbeschränkt)

Zoll-Dokumente, Prozessablauf, Carnet TIR..., Full-Service-Packet, Rechenzentrale des Zolls, Transports Internationaux, Zollverfahren
Adresse / Anfahrt
Dr.-Maria-Eder-Straße 8
84503 Altötting
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2017. Geschäftsanschrift: Hans-Altstetter-Str. 12, 84524 Neuötting. Gegenstand des Unternehmens: Logistik- und Zolldienstleistungen. Stammkapital: 300,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Berger, Stephanie, Neuötting, *23.09.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2018 hat die Änderung der Ziff.1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Altötting. Geschäftsanschrift: Dr.-Maria-Eder-Str. 8, 84503 Altötting. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Berger, Stephanie, Altötting, *23.09.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-07:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2021 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Zenker Stephanie, Altötting, *23.09.1977, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma to-execute e.K. mit dem Sitz in Altötting geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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