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tomConcept GmbH

Immobilienwertgutachten, Ihres Bauvorhabens
Adresse / Anfahrt
Niedes Acht 19
54338 Schweich
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-05-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2017. Geschäftsanschrift: Niedes Acht 19, 54338 Schweich. Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Errichtung und Renovierung von Gebäuden, auch Bauträgertätigkeit, inklusive der Vermietung, Hausverwaltung und des Hausmeisterservice sowie Projektmanagement und Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kugel, Thomas, Schweich, *26.06.1982, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurden §§ 1 und 4 geändert. Ziffer 6. und Ziffer 7. des Musterprotokolls entfallen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Errichtung und Renovierung von Gebäuden, auch Bauträgertätigkeit, inklusive der Vermietung, Hausverwaltung und des Hausmeisterservice, Projektmanagement und Beratung, die Erstellung von Immobilienwertgutachten sowie der Garten- und Landschaftsbau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.05.2022 mit der Ermes GmbH mit Sitz in Schweich verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.