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trans-o-flex Express GmbH & Co. KGaA

Logistik & Zulieferung, Expressversand, °C..., Temperaturführung, Transportpartner, Zustellung, GDP, Sendungen, Webstatistik, TOF
Adresse / Anfahrt
Hertzstraße 10
69469 Weinheim
Kontakt
33 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 199 Mitarbeiter
Gründung 1971
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-24:
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 15.09.2021. Geschäftsanschrift: Hertzstraße 10, 69469 Weinheim. Gegenstand: Die Besorgung nationaler und internationaler Transport- und Logistikdienstleistungen aller Art und hiermit zusammenhängender Nebenleistungen, insbesondere die Organistation von Transport- und Logistiksystemen sowie die Erbringung von Dienstleistungen und der Handel von Produkten für solche Systeme. Grundkapital: 30.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter hat die Befugnis - auch die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: trans-o-flex Express Verwaltungs GmbH, Weinheim . Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "trans-o-flex Express GmbH", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRB 432412) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.08.2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 3.000.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/1). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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