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trivago GmbH

Internet und Onlinemedien, Amérique, Cabo da Roca..., Cordialement, Sintra, Journées, Segway, Clouzote, LinkLift
Adresse / Anfahrt
Bennigsen-Platz 1
40474 Düsseldorf
Kontakt
24 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 453 Mitarbeiter
Gründung 2005
Formell
22x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2005. Gegenstand: Die Entwicklung und der Betrieb von themenbasierten Internetportalen, insbesondere auch in Zusammenhang mit der Vermittlung von Reisedienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Schrömgens, Rolf, Düsseldorf, *02.06.1976; Dr. Stubner, Stephan, München, *19.06.1974; Vinnemeier, Peter, Düsseldorf, *10.09.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-04-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2006 hat die Änderung und Neufassung des § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) bzgl. Abs. 4 und des § 12 (Verfügung über Geschäftsanteile) bzgl. Abs. 1 und 3 beschlossen.

2006-11-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.250,00 EUR auf 26.250,00 EUR beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stubner, Stephan, München, *19.06.1974. Bestellt als Geschäftsführer: Siewert, Malte, Düsseldorf, *08.12.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-03-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.800,00 EUR auf 32.050,00 EUR beschlossen. Ferner wurden ergänzt bzw. geändert: §§ 5 (Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte), 10 (Gesellschafterbeschlüsse) und 12 (Verfügung über Geschäftsanteile).

2008-01-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 32.050,00 EUR um 4.050,00 EUR auf 36.100,00 EUR beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 5 (Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte), 9 (Gesellschafterversammlung) und 10 (Gesellschafterbeschlüsse). Es wurde ein neuer § 11 (Beirat) eingefügt. Die nachfolgenden §§ 11 - 18 werden dadurch zu §§ 12 - 19.

2008-04-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 36.600,00 EUR beschlossen.

2010-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkaptial) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.250,00 Euro auf 37.850,00 Euro beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiserswerther Str. 229, 40474 Düsseldorf.

2011-01-26:
Der Gesellschaftsvertrag ist durch Gesellschafterbeschluss vom 06.01.2011 neu gefasst worden, ohne dass einzutragende Angaben betroffen sind.

2012-03-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bennigsen Platz 1, 40474 Düsseldorf.

2013-03-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 285,00 EUR auf 38.135,00 EUR beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere weiter geändert in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung). Neue Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2015-01-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat den Gesellschaftsvertrag ohne Änderung einzutragender Tatsachen insgesamt neu gefasst.

2015-06-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Lehnert, Andrej, Neuss, *28.02.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-30:
Bestellt als Geschäftsführer: Thomas, Johannes, Düsseldorf, *10.06.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals auf 47.774,00 EUR sowie die Änderung von § 4 (Geschäftsanteile) beschlossen.

2016-09-05:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung der trivago GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 51842) und der Turbo Travel B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der Handelskammer der Niederlande, Nr. 66716942) eingereicht worden.Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122 d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht: Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: trivago GmbH (übertragende Rechtsträgerin). Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Firma: trivago GmbH Sitz: Düsseldorf, Deutschland. Turbo Travel B.V. (übernehmende Rechtsträgerin). Rechtsform: Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts. Firma: Turbo Travel B.V. Sitz: Amsterdam, Niederlande. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung:trivago GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51842Turbo Travel B.V., Handelsregister der Handelskammer der Niederlande unter der Nummer 66716942.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Rechte der Gläubiger: trivago GmbH. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die trivago GmbH und gehen deren Verbindlichkeiten auf die Turbo Travel B.V. über; diese ist also künftig Anspruchsgegnerin der Gläubiger der trivago GmbH. Der Schutz der Gläubiger der trivago GmbH vor den hieraus potentiell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich zum einen nach § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der trivago GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der trivago GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden.Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der trivago GmbH schriftlich anmeldet. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. § 122 d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de.Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122 j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Zum anderen hat jeder Gläubiger der trivago GmbH nach niederländischem Recht das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für ihre jeweilige Forderung durch mindestens einen der beteiligten Rechtsträger, wenn nicht seine Forderung bereits anderweitig hinreichend abgesichert ist oder die Durchsetzbarkeit seiner Forderung im Hinblick auf die Finanzlage der Turbo Travel B.V. als des übernehmenden Rechtsträgers nach Wirksamwerden der Verschmelzung ebenso gewährleistet ist wie zuvor. Innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans durch jeden der beteiligten Rechtsträger nach der für ihn maßgeblichen Rechtsordnung können die Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht Amsterdam Widerspruch einlegen mit dem Ersuchen, dass die Sicherheit gewährt werde. Solange die Frist von einem Monat noch nicht abgelaufen oder wenn ein rechtzeitig erfolgter Widerspruch vom Bezirksgericht nicht zurückgewiesen worden ist, weil die obigen Voraussetzungen vorliegen, und kein beteiligter Rechtsträger innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist die vom Gericht bestimmte Sicherheit leistet, darf die nach niederländischem Recht zum Wirksamwerden der Verschmelzung erforderliche Verschmelzungsurkunde nicht errichtet werden. Ist die Verschmelzungsurkunde etwa doch bereits errichtet worden, wenn ein rechtzeitiger Widerspruch erhoben wird, so kann das Gericht auf Antrag eine zu gewährende Sicherheit bestimmen und im Fall der Nichtbefolgung der Bestimmung wiederholt ein Ordnungsgeld verhängen.Turbo Travel B.V. Die Gläubiger der Turbo Travel B.V. haben nach Maßgabe der soeben geschilderten Bestimmungen des niederländischen Rechts (auch zu den Folgen eines bei dem Bezirksgericht Amsterdam erhobenen Widerspruchs des betreffenden Gläubigers) ebenfalls das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für ihre jeweilige Forderung. Rechte der Minderheitsgesellschafter. Da die Turbo Travel B.V. nur einen Anteilsinhaber hat, der dem Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung zu dessen Zustandekommen also notwendig zustimmen muss, sie folglich keine Minderheitsgesellschafter hat, finden bezüglich der Turbo Travel B.V. weder die deutschen noch die niederländischen Vorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern Anwendung. Die trivago GmbH hingegen verfügt über Minderheitsgesellschafter. Der Schutz dieser Minderheitsgesellschafter bestimmt sich nach den deutschen Schutzvorschriften der §§ 122 h, 122 i UmwG. Die Minderheitsgesellschafter können gegen den Beschluss der Gesellschafter der trivago GmbH über die Zustimmung zu dem gemeinsamen Verschmelzungsplan nach § 13 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG Klage erheben. Mit der Klage können sie abweichend von § 14 Abs. 2 UmwG insbesondere auch geltend machen, dass das Umtauschverhältnis zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft an dem übernehmenden Rechtsträger keinen ausreichenden Gegenwert für die Anteile am übertragenden Rechtsträger darstellt, da weder das niederländische Recht ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile vorsieht noch die Anteilsinhaber der Turbo Travel B.V. als der übernehmenden Rechtsträgerin der Anwendung der Regelungen in § 14 Abs. 2 UmwG und § 15 UmwG im Verschmelzungsbeschluss zustimmen werden (vgl. § 122 h Abs. 1 UmwG). Weiter sieht § 122i Abs. 1 UmwG zum Schutz der Minderheitsgesellschafter übertragender deutscher Gesellschaften grundsätzlich ein Austrittsrecht gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt und der jeweilige Minderheitsgesellschafter gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Vorliegend jedoch werden sämtliche Gesellschafter der trivago GmbH auf ein Barabfindungsangebot verzichten, das der Verschmelzungsplan dementsprechend nicht vorsieht. Entsprechend kommt auch § 122i Abs. 2 UmwG keine Bedeutung zu, der auch für diesen Fall die Anwendbarkeit des Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der baren Zuzahlung regelt. Das niederländische Recht gewährt den Minderheitsgesellschaftern (auch) der trivago GmbH Schutz durch die von ihm auch zu deren Gunsten vorgesehene Prüfung des Verschmelzungsplans und namentlich die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses durch einen Verschmelzungsprüfer (auf die die Anteilsinhaber der trivago GmbH vorliegend allerdings verzichten werden).Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: trivago GmbH Frau Patricia Hagedorn Benningsen-Platz 1 40474 Düsseldorf.

2016-09-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.237,00 EUR auf 49.011,00 EUR sowie die Änderung von § 4 (Geschäftsanteile) beschlossen. 49.011,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hefer, Axel Peter, Hagen, *07.06.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-02-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.447,00 EUR auf 51.458,00 EUR sowie die Änderung von § 4 (Geschäftsanteile) beschlossen.

2017-06-19:
Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf gem. § 122d Satz 1 UmwG eingereicht. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: trivago GmbH , Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Firma: trivago GmbH, Sitz: Düsseldorf, Deutschland; trivago N.V. (übernehmende Rechtsträgerin), Rechtsform: naamloze vennootschap, eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts, Firma: trivago N.V. Sitz: Amsterdam, Niederlande. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung: trivago GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51842, trivago N.V.Handelsregister der Handelskammer der Niederlande (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 67222927. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die trivago GmbH und geht ihr Vermögen einschließlich ihrer Verbindlichkeiten auf die trivago N.V. über; diese ist also künftig Anspruchsgegnerin der Gläubiger der trivago GmbH. Der Schutz der Gläubiger der trivago GmbH vor den hieraus potenziell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich zum einen nach § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der trivago GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der trivago GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der trivago GmbH schriftlich anmeldet. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. § 122d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Zum anderen hat jeder Gläubiger der trivago GmbH nach niederländischem Recht das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für seine jeweilige Forderung durch mindestens eine der beteiligten Rechtsträgerinnen, wenn nicht seine Forderung bereits anderweitig hinreichend abgesichert ist oder die Durchsetzbarkeit seiner Forderung im Hinblick auf die Finanzlage der trivago N.V. als übernehmender Rechtsträgerin nach Wirksamwerden der Verschmelzung ebenso gewährleistet ist wie zuvor. Innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans durch jede der beteiligten Rechtsträgerinnen nach der für diesen jeweils maßgeblichen Rechtsordnung können die Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht Amsterdam Widerspruch einlegen mit dem Ersuchen, dass Sicherheit gewährt wird. Solange die Frist von einem Monat noch nicht abgelaufen oder wenn ein rechtzeitig erfolgter Widerspruch vom Bezirksgericht nicht zurückgewiesen worden ist, weil die obigen Voraussetzungen vorliegen, und keine beteiligte Rechtsträgerin innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist die vom Gericht bestimmte Sicherheit leistet, darf die nach niederländischem Recht zum Wirksamwerden der Verschmelzung erforderliche Verschmelzungsurkunde nicht errichtet werden. Ist die Verschmelzungsurkunde jedoch in dem Zeitpunkt bereits errichtet worden, in dem rechtzeitig ein Widerspruch erhoben wird, so kann das Gericht auf Antrag eine zu gewährende Sicherheit bestimmen und im Fall der Nichtbefolgung der Bestimmung wiederholt ein Ordnungsgeld verhängen. Die Gläubiger der trivago N.V. haben nach Maßgabe der soeben geschilderten Bestimmungen des niederländischen Rechts (auch zu den Folgen eines bei dem Bezirksgericht Amsterdam erhobenen Widerspruchs des betreffenden Gläubigers) ebenfalls das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für ihre jeweilige Forderung. Das niederländische Recht gewährt den Minderheitsgesellschaftern der trivago N.V. Schutz durch die auch zu deren Gunsten vorgesehene Prüfung des Verschmelzungsplans und namentlich der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses durch einen Verschmelzungsprüfer. Auch die trivago GmbH verfügt über Minderheitsgesellschafter. Der Schutz dieser Minderheitsgesellschafter bestimmt sich nach den deutschen Schutzvorschriften der §§ 122h, 122i UmwG. Die Minderheitsgesellschafter können gegen den Beschluss der Gesellschafter der trivago GmbH über die Zustimmung zu dem gemeinsamen Verschmelzungsplan nach § 13 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG Klage erheben. Mit der Klage können sie abweichend von § 14 Abs. 2 UmwG insbesondere auch geltend machen, dass das Umtauschverhältnis zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft an der übernehmenden Rechtsträgerin keinen ausreichenden Gegenwert für die Anteile an der übertragenden Rechtsträgerin darstellt, da weder das niederländische Recht ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile vorsieht noch die Anteilsinhaber der trivago N.V. als übernehmender Rechtsträgerin der Anwendung der Regelungen in § 14 Abs. 2 UmwG und § 15 UmwG im Verschmelzungsbeschluss zustimmen werden (vgl. § 122h Abs. 1 UmwG). Weiter sieht § 122i Abs. 1 UmwG zum Schutz der Minderheitsgesellschafter übertragender deutscher Gesellschaften grundsätzlich ein Austrittsrecht gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt und der jeweilige Minderheitsgesellschafter gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Vorliegend jedoch werden sämtliche Gesellschafter der trivago GmbH auf ein Barabfindungsangebot verzichten, das der Verschmelzungsplan dementsprechend nicht vorsieht. Entsprechend kommt auch § 122i Abs. 2 UmwG keine Bedeutung zu, der regelt, welche Rechtsbehelfe dem Minderheitsgesellschafter im Hinblick auf ein nicht oder nicht ordnungsgemäß unterbreitetes Barabfindungsangebot bzw. die Höhe des in § 122i Abs. 1 UmwG vorgesehenen Barabfindungsangebots zustehen. Das niederländische Recht gewährt den Minderheitsgesellschaftern (auch) der trivago GmbH Schutz durch die von ihm auch zu deren Gunsten vorgesehene Prüfung des Verschmelzungsplans und namentlich die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses durch einen Verschmelzungsprüfer. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: trivago GmbH, Frau Dr. Anja Honnefelder, Benningsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf.

2017-07-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.06.2017 mit der B264 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 70049) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-08-30:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21./22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21./22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der trivago N.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-09-05:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 22.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 mit der trivago N.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande als übernehmemender Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übenehmende Gesellschaft unterliegt, vorliegen.

2017-09-22:
Die Verschmelzung ist nach niederländischem Recht am 07.09.2017 wirksam geworden.

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